Kanzlei Doszna

KANZLEI DOSZNA

Scheidung

Grundsätze des Scheidungsrechts

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Ehe ein auf Lebenszeit angelegter Bund, der grundsätzlich erst durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst wird. Dieses sogenannte Lebenszeitprinzip ist Bestandteil des verfassungsrechtlich garantierten Instituts der Ehe. Dennoch zeigen Statistiken, dass etwa ein Drittel aller Ehen geschieden wird. Der einzige Scheidungsgrund den das Gesetz vorschreibt ist das „Gescheitertsein“ der Ehe. Die Ehe ist gescheitert, wenn 1. die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht (Diagnose), und 2. nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (Prognose). Sollten Sie jemals an den Punkt gelangen, dass Sie Ihre Ehe nicht mehr fortsetzen können, begleitet die Kanzlei Doszna Sie im gesamten Scheidungsverfahren.

Kompetenz im Scheidungsrecht

Einer der Schwerpunkte der Kanzlei doch ist die Begleitung der Mandanten in Verfahren bezüglich der Scheidung der Ehe. Hierbei achten wir darauf, Sie bestmöglich zu beraten und zu vertreten. durch unsere Spezialisierung auch die Rechtsgebiete des Familienrechts und des Strafrechts, kennen wir uns mit den rechtlichen Grundlagen aus, sodass wir diese im Scheidungsverfahren strategisch und taktisch gut überlegt einsetzen können. Denn besonders bei Scheidungs-und Trennungsangelegenheiten ist es ratsam, eine Beratung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt begleiten zu lassen. So können langwierige oder kostenintensive Verfahren vermieden werden.

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Kosten des Scheidungsverfahrens

Sehr oft begleitet unsere Mandantin die Sorge nach den Kosten des Verfahrens. Auch diesbezüglich klären wir Sie im Vorfeld vollständig auf. Die Kosten setzen sich aus Rechtsanwalts-und Gerichtskosten zusammen. Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser ist wiederum abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eheleute. Gerichtskosten fallen dabei nur für solche Scheidungsfolgen an, bezüglich derer das Gericht auch tatsächlich tätig werden muss. Sofern die Ehegatten sich bereits außergerichtlich über die Scheidungsfolgen einigen (z.B. im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung), fließen diese nicht mit in den Verfahrenswert ein und beeinflussen folglich auch nicht die anfallenden Gerichtskosten. Gewöhnlich trägt jeder Ehegatte die Kosten seines eigenen Anwalts und zur Hälfte die Gerichtskosten. 

Einvernehmliche Scheidung - Gemeinsamer Rechtsanwalt

Einen gemeinsamen Anwalt dürfen die Ehegatten grundsätzlich nicht haben. Ein Rechtsanwalt darf immer nur eine Partei vertreten, das ist standesrechtlich geregelt. §3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) verbietet die Vertretung widerstreitender Interessen. Genau diese widerstreitenden Interessen liegen jedoch bei einer Scheidung vor. Möglich ist aber, dass nur eine Person einen Anwalt beauftragt und dieser eben die notwendigen Antragstellung übernimmt. Während die Beantragung der Scheidung durch den Anwalt des einen Ehepartners erfolgt, ist der andere Ehepartner in einigen Fällen vom Anwaltszwang ausgenommen  etwa bei der Zustimmung zur Scheidung oder dem Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs, § 114 Abs.4 FamFG. Da bei einer einvernehmlichen Scheidung oftmals der Antragsteller ein Anwalt beauftragt, trifft diesen auch zunächst die alleinige Zahlungsverpflichtung für die Anwaltsgebühren,, während dem anderen Ehegatten keine Anwaltskosten entstehen.

Online Scheidung

EIne Scheidung kann nicht vollständig über das Internet abgewickelt werden. Scheidungen über das Internet sind in der Regel auch nicht günstiger als „übliche“ Scheidungen. Spätestens bei der mündlichen Verhandlung, in welcher das Scheidungsurteil gesprochen wird, müssen beide Eheleute anwesend sein. Mit dem Begriff der Online-Scheidung ist also nur gemeint,  dass Sie sich vor dem Scheidungstermin nicht persönlich mit ihrem Anwalt treffen müssen. die gesamte Korrespondenz und Kommunikation läuft online, telefonisch oder per Post. Die Kanzlei Doszna bietet Ihnen als digitale Kanzlei selbstverständlich die Möglichkeit an, Mandantengespräche per Videokonferenz durchzuführen. Ferner können sämtliche Unterlagen per E-Mail übermittelt werden. Da wir Ihnen in Scheidungsverfahren nur die gesetzlich vorgesehenen Gebühren in Rechnung stellen,  führen wir die Scheidung so auf dem für Sie kostengünstigstem Wege durch!

Durch regelmäßige Fortbildungen und Lektüre der neuesten Rechtsprechung spezialisiert sich die Kanzlei bewusst auf das Familienrecht. Lassen Sie sich von uns beraten, wie sie die Scheidung so kostengünstig und konfliktarm wie möglich durchführen können. Bei uns erfahren Sie genau, wie hoch die Gerichts- und Anwaltskosten ausfallen werden. So erleben Sie keine bösen Überraschungen. Wir arbeiten effizient und kompetent. Günstigere Alternativen stellen wir Ihnen selbstverständlich bereit, sodass sie immer den Überblick behalten. Rechtsanwalt Doszna begleitet Sie als Ihr Scheidungsanwalt aus Aachen mit der benötigten Kompetenz!

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