Kanzlei Doszna

KANZLEI DOSZNA

Allgemeines
Strafrecht

Das Allgemeine Strafrecht ist kein fest definierter Begriff. Nach unserem Verständnis aus anwaltlicher Perspektive fallen darunter vor allem solche Maßnahmen, bei denen eine Person zum ersten Mal in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden kommt. 

Anklage

Wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, sofern ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Dann kommt der Zeitpunkt, in welchem Sie eine Anklageschrift erhalten. Diese informiert Sie über die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Sie konkretisiert die Tat und legt den Prozessgegenstand für das möglicherweise folgende Gerichtsverfahren fest. Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, denken Sie an Folgendes: Sie haben das Recht zu schweigen.Bewahren Sie die Ruhe und geben sie keine vorschnellen Erklärungen ab!  Machen Sie auch keine sonstigen Angaben, welche über die Feststellung Ihrer Identität hinausgehen. Im Strafverfahren sehen Sie sich dem gesamten Machtapparat des Staates gegenüber. Nur mit einem Strafverteidiger können Sie den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe begegnen. Geben Sie vorerst keine Erklärungen ab und sprechen Sie mit uns. Wir beraten mit Ihnen gemeinsam, welches Vorgehen sinnvoll ist.

Vorladung

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, so gilt auch hier: Ruhe bewahren, keine Panik. Eine Vorladung bedeutet zunächst nur, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist. Nach Abschluss der Ermittlungen bekommt die Staatsanwaltschaft die Akte und entscheidet über das Schicksal des Verfahrens. Möglich ist eine Einstellung des Verfahrens aufgrund fehlenden Tatnachweises, mangels Strafbarkeit, eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder aber die Erhebung einer Anklage oder der Erlass eines Strafbefehls. Eine Pflicht zu dem Tatvorwurf Stellung zu nehmen besteht nicht. Sie haben das Recht zu schweigen. Aus Erfahrung als Strafverteidiger wissen wir, es ist das beste, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Niemand muss sich selbst belasten! Zu einer Vorladung müssen Sie nicht hin. Eine solche Verpflichtung besteht nur, wenn die Ladung von der Staatsanwaltschaft stammt, § 163a Abs.3 S.1 StPO.

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist in etwa vergleichbar mit einem Urteil, das ohne Hauptverhandlung gefällt wird.  Jedoch ist dieses natürlich nicht rechtskräftig. Es ist möglich, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch  gegen den Strafbefehl einzulegen und damit die Durchführung einer Hauptverhandlung in die Wege zu leiten. Nur wenn diese Frist abläuft, wird der Strafbefehl rechtskräftig und Sie sind verurteilt. Da es sich bei einem Strafbefehl um ein schriftliches Verfahren handelt, ohne dass der Beschuldigte bis zum Strafbefehl zwingend von dem Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt haben muss, können nur bestimmte Strafen verhängt werden. Diese sind: Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Verwarnung mit Strafvorbehalt Nur, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat, kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. In über 90 % der Fälle wird jedoch lediglich eine Geldstrafe verhängt. Sofern Einspruch eingelegt wird, ist es möglich den Einspruch auch auf die Tagessatzhöhe der Geldstrafe zu beschränken.

Durchsuchung

Eine Durchsuchung in der eigenen Wohnung oder an anderen Orten geht immer einher mit einem starken Eingriff in Ihre Grundrechte und Ihre Privatssphäre. Dennoch ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Die Strafverfolgungsbehörden sin zur Durchsuchung berechtigt, wenn ein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat besteht.  Auch hier gilt: Machen Sie keine Angaben, ohne mit einem Anwalt versprochen zu haben. Lassen Sie sich von den Polizisten nicht in Small Talk verwickeln. Häufig verwenden diese eine bestimmte Taktik, um Ihnen Informationen zu entlocken. Bestehen Sie darauf, den Durchsuchungsbeschluss zu sehen und lassen Sie sich ein Protokoll über mögliche Beschlagnahmen oder Sicherstellungen aushändigen.

Verhaftung

Wenn Sie von der Polizei festgenommen worden sind oder Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Untersuchungshaft (U-Haft) gegen Sie vollstreckt wird, weil ein Haftbefehl vorliegt, müssen Sie wiederum Ruhe bewahren.  Schweigen Sie und machen Sie keine Angaben zur Sache. Beharren Sie auf Ihr Recht einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Sie dürfen in der Untersuchungshaft weiter Besuch empfangen. Zudem stehen Ihnen die Rechtsmittel der Haftprüfung und der Haftbeschwerde zur Verfügung, sodass Sie unter Umständen wieder auf freien Fuß gelangen. Wir überprüfen für Sie, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft überhaupt vorliegen. Dazu gehört ein dringender Tatverdacht sowie das Vorliegen eines Haftgrundes. Zulässige Haftgründe sind: Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder das Vorliegen besonders schwerer Straftaten.

Egal ob Sie bereits Erfahrung mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Strafgerichten haben: In jeder Situation ist es ratsam, einen Strafverteidiger mit der Verteidigung zu beauftragen. Bereits im Ermittlungsverfahren kann dieser durch geschicktes Verhandeln oder durch Offenlegung von Lücken und Fehler in den Ermittlungen der Polizei den Tatvorwurf zu Fall bringen. Im Falle der Anklage und Verhandlung vor Gericht vertreten wir Ihre Rechte und sorgen dafür, dass das Verfahren ordnungsgemäß geführt wird. Auch in den Rechtsmittelinstanzen können Sie auf unsere Erfahrung im Strafrecht bauen.

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