Betäubungsmittelstrafrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt ein Spezialgebiet des Strafrechts dar und ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Es umfasst jeden strafrechtlich relevanten Umgang mit Betäubungsmitteln. Strafbar macht sich nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Abnehmer.
Welche Straftaten fallen unter das BtmG?
Die folgenden Handlungen können nach dem BtmG bestraft werden:
- Besitz von Betäubungsmitteln
- Herstellen von Betäubungsmitteln
- Anbau von Betäubungsmitteln
- Handeltreibenden mit Betäubungsmitteln
Welche Betäubungsmittel sind verboten?
Unter anderem sind folgende Substanzen verboten:
Cannabis (noch), Amphetamin, Kokain, „Legal Highs“, Ecstasy, Crystal-Meth, Pilze, LSD
Welche Strafen drohen?
In leichteren Fällen droht lediglich eine Geldstrafe. Werden jedoch größere Mengen Drogen ins Spiel gebracht, so können teilweise hohe Freiheitsstrafen (nicht unter zwei oder fünf Jahren) verhängt werden.
Egal ob Cannabis, Ecstasy, LSD oder Sonstiges. Wir kennen uns mit den gängisten Betäubungsmitteln aus und wissen, welche Konsequenzen es haben kann, wenn sie des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln oder des Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Betäubungsmitteln überführt werden. In Strafverfahren mit Bezug zum BtMG können wir anhand erfolgter Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie entwickeln, um so Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
Nikolai Doszna ist ein Strafverteidiger Aachen. Als Rechtsanwalt Aachen bearbeitet er auch Fälle als Pflichtverteidiger Aachen. Dabei berät der Rechtsanwalt auf Polnisch. Neben dem Bereich Betäubungsmittelstrafrecht Aachen vertritt die Kanzlei Doszna auch im Strafrecht Aachen.