Kanzlei Doszna

Pflichtverteidiger Aachen

Sie suchen einen Pflichtverteidiger in Aachen, Düren, Heinsberg oder Eschweiler? Als Strafverteidiger in Aachen übernimmt Rechtsanwalt Doszna sowohl Wahl- als auch Pflichtverteidigungen – in jeder Phase des Strafverfahrens, von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung. Wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Pflichtverteidigung besteht oder Sie kurzfristig anwaltliche Hilfe nach einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft benötigen, erreichen Sie die Kanzlei rund um die Uhr über den 24/7-Strafverteidiger-Notruf.

 Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein vom Gericht bestellter Strafverteidiger, der dem Beschuldigten in Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO zur Seite gestellt wird. Entscheidend ist nicht die finanzielle Situation des Mandanten, sondern die Schwere oder rechtliche Komplexität des Vorwurfs: Ein faires Verfahren ohne anwaltlichen Beistand wäre in diesen Konstellationen nicht gewährleistet. Anders als beim klassischen Strafverteidiger in Aachen(Wahlverteidiger), den Sie selbst beauftragen und bezahlen, übernimmt bei der Pflichtverteidigung zunächst die Staatskasse die Vergütung.

Tipp: Sie haben ein Wahlrecht – das Gericht muss grundsätzlich den von Ihnen benannten Anwalt beiordnen, sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen (§ 142 Abs. 5 StPO). Benennen Sie deshalb möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger in Aachen Ihres Vertrauens, statt zu warten, bis das Gericht selbst einen Pflichtverteidiger auswählt.

Strafverteidigung mit regionaler Erfahrung

Als Strafverteidiger in Aachen ist Rechtsanwalt Doszna regelmäßig am Amtsgericht Aachen, am Landgericht Aachen sowie an den Amtsgerichten Düren, Heinsberg und Eschweiler tätig. Diese kontinuierliche Präsenz vor Ort sorgt für kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und eine fundierte Kenntnis der lokalen Spruchpraxis von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in der Region. Die Kanzlei übernimmt sowohl klassische Wahlverteidigungen als auch Pflichtverteidigungen in Aachen und Umgebung – in allen Stadien des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.

Was kostet ein Pflichtverteidiger in Aachen?

Die Vergütung eines Pflichtverteidigers wird zunächst von der Staatskasse nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gezahlt – dem Mandanten entstehen während des laufenden Verfahrens keine Kosten. Erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung können dem Angeklagten die Verfahrenskosten ganz oder teilweise auferlegt werden. Bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung trägt die Staatskasse die Kosten endgültig.

Kann ich mir den Pflichtverteidiger selbst aussuchen?

Ja. Nach § 142 StPO haben Sie das Recht, dem Gericht innerhalb einer Frist (in der Regel eine Woche) einen Anwalt Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger zu benennen. Das Gericht muss diesem Vorschlag folgen, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen. Es lohnt sich also, frühzeitig einen Strafverteidiger in Aachen zu kontaktieren – statt zu warten, bis das Gericht selbst auswählt.

Wann muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden?

Eine notwendige Verteidigung nach § 140 StPO liegt unter anderem vor bei Verbrechen, drohendem Berufsverbot, Untersuchungshaft, Hauptverhandlung vor Landgericht oder Oberlandesgericht sowie bei komplexer Sach- oder Rechtslage. Bei Untersuchungshaft muss die Beiordnung sofort und ohne Antrag erfolgen (§ 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO).

Was ist der Unterschied zwischen Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger?

Ein Wahlverteidiger wird vom Mandanten selbst beauftragt und bezahlt; das Mandatsverhältnis basiert auf einem privatrechtlichen Vertrag. Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht beigeordnet, wenn die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen. Inhaltlich ist die Verteidigung in beiden Fällen identisch – die Kanzlei Doszna führt Pflichtverteidigungen mit derselben Sorgfalt wie Wahlmandate.

Mein Angehöriger wurde festgenommen – was tun?

Schweigen Sie zur Sache und kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Der Anwalt kann beim Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft seine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen, Akteneinsicht nehmen und am ersten Vernehmungs- oder Vorführtermin teilnehmen. Über den 24/7-Notruf der Kanzlei ist Rechtsanwalt Doszna auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar

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