Kanzlei Doszna

Jugendstrafrecht


Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht – Kompetente Verteidigung mit Augenmaß und Verantwortung

Wenn junge Menschen mit dem Gesetz in Konflikt geraten, steht für alle Beteiligten viel auf dem Spiel. Für die Betroffenen selbst, weil ein Strafverfahren beängstigend, belastend und in vielen Fällen existenziell sein kann. Für die Eltern, die oft zwischen Sorge und Hilflosigkeit schwanken. Und auch für die Justiz, die im Jugendstrafrecht nicht nur urteilen, sondern erziehen und fördern soll.

Als Strafverteidiger stehe ich Jugendlichen, Heranwachsenden und ihren Familien in dieser sensiblen Situation zur Seite. Das Jugendstrafrecht – geregelt im Jugendgerichtsgesetz (JGG) – stellt bewusst andere Anforderungen als das Erwachsenenstrafrecht. Es will nicht bestrafen, sondern vor allem erziehen, schützen und Perspektiven eröffnen. Das Verfahren soll Fehlentwicklungen entgegenwirken, ohne den Lebensweg dauerhaft zu belasten. Gerade deshalb ist eine frühzeitige, kompetente und menschlich zugewandte Verteidigung so wichtig.

Ich begleite meine Mandantinnen und Mandanten ab dem ersten Moment – sei es bei einer polizeilichen Vorladung, einer Durchsuchung, einer vorläufigen Festnahme oder einem drohenden Gerichtsverfahren. Bereits in dieser frühen Phase ist es entscheidend:

  • keine unüberlegten Aussagen zu machen,

  • Rechte zu kennen und zu nutzen,

  • und die nächsten Schritte juristisch abgesichert zu planen.

In enger Abstimmung mit der Familie und – wenn sinnvoll – in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe helfe ich, das Verfahren konstruktiv zu gestalten. Das Jugendstrafrecht bietet eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, die nicht auf Strafe, sondern auf Entwicklung setzen. Dazu gehören insbesondere:

  • Einstellungen des Verfahrens mit oder ohne Auflagen,

  • Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden, Weisungen oder betreute Gespräche,

  • soziale Trainingskurse oder Anti-Gewalt-Programme,

  • der Täter-Opfer-Ausgleich,

  • und – nur in schwereren Fällen – Jugendarrest oder Jugendstrafe.

Dabei gilt immer: Nicht der Tatvorwurf allein entscheidet über den Verfahrensausgang, sondern auch das persönliche Verhalten, die Entwicklungsperspektive und die anwaltliche Begleitung. Ich weiß, dass kein Jugendlicher wie der andere ist. Hinter jeder Tat stehen persönliche Geschichten, familiäre Belastungen oder jugendtypische Fehlentscheidungen. Deshalb nehme ich mir Zeit – für den Fall, für die Person, für eine sorgfältige und verantwortungsvolle Verteidigung. Mein Ziel ist es, nicht nur das Verfahren erfolgreich zu gestalten, sondern auch neue Wege aufzuzeigen.

Was Sie von mir erwarten können:

  • Klare, ehrliche und verständliche Beratung

  • Schnelles Handeln in dringenden Fällen

  • Einfühlsame Begleitung von Jugendlichen und Eltern

  • Erfahrene Vertretung vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

  • Volles Engagement für eine Zukunft ohne Vorbelastung

Wenn Sie oder Ihr Kind mit einem Jugendstrafverfahren konfrontiert sind, zögern Sie nicht, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein – sowohl für den Verlauf des Verfahrens als auch für die persönlichen Folgen.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf – telefonisch oder über das Kontaktformular. In dringenden Fällen bin ich kurzfristig erreichbar und stehe auch als Pflichtverteidiger zur Verfügung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ich setze mich dafür ein, dass junge Menschen nicht nur gut verteidigt, sondern auch gehört, verstanden und fair behandelt werden.

Ihre Anfrage behandle ich selbstverständlich diskret, vertrauensvoll und mit der gebotenen Dringlichkeit.

 

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