Kanzlei Doszna

KANZLEI DOSZNA

Vermögensdelikte

Das Vermögensstrafrecht befasst sich mit Verbrechen und Vergehen, die im Zusammenhang mit dem Vermögen des jeweiligen Geschädigten stehen. Charakteristisch ist, dass es bei Straftaten aus diesem Genre zu einer durch Fremd- oder Selbstschädigung bedingten Verschiebung des jeweiligen Vermögenswertes kommt.

Welchen Zweck verfolgt das Vermögensstrafrecht?

Vermögen bedeutet Eigentum. Insoweit erfüllen die Strafbestände den Schutzauftrag des Grundgesetzes aus Art.14. Das Vermögen jedes Einzelnen soll vor unberechtigten Eingriffen Dritter geschützt werden. Geschützt werden jedoch auch selbstschädigende Verhaltensweisen.

Welche Delikte gehören zum Vermögensstrafrecht?

Kaum ein Rechtsgebiet bereitet einem angehenden Juristen mehr Kopfzerbrechen als das Vermögensstrafrecht. Auch in der Praxis des Strafverteidigers sind gute Kenntnisse wegen der Bandbreite der Delikte auf diesem Gebiet unerlässlich. Typische Delikte sind u.a.: Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§263a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Raub (§ 249 StGB) oder die räuberischer oder einfach Erpressung (§§ 253, 255 StGB).

Welche Strafen drohen?

Für die Vollendung der Vermögensdelikte ist ausreichend, dass der Täter den Vermögensvorteil anstrebt. Insbesondere muss dieser nicht eingetreten sein. Als Rechtsfolge der Eigentums- und Vermögensdelikte sieht der Gesetzgeber je nach Delikt sowie der Schwere der Tat einen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren oder Geldstrafe vor.

Betrug, Raub, Diebstahl, Räuberische Erpressung. Die Liste der verschiedenen Vermögensdelikte ist lang. Kein Bereich des Strafrechts wird so häufig ins Auge gefasst wie der des Vermögensstrafrechts. Basierend auf fundierten Kenntnissen der Rechtsmaterie und einschlägiger Erfahrung in Verfahren des Vermögensstrafrechts begleite ich Sie als Strafverteidiger aus Aachen gerne bundesweit durch alle Instanzen. Gerade bei kleineren Vermögensdelikten enden die Verfahren oft mit einer Einstellung.

Vermögensstrafrecht Aachen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner