Kanzlei Doszna

KANZLEI DOSZNA

Betreuungsrecht

Was ist das Betreuungsrecht?

Unter dem Begriff des Betreuungsrechts versteht man im Allgemeinen nur eine bestimmte Art von Betreuung, nämlich die rechtliche Betreuung, welche seit der Abschaffung der Entmündigung im Jahre 1992 an die Stelle der Vormundschaft über Volljährige getreten ist. Durch diese Änderung sollen erwachsene Menschen eben schon sprachlich nicht mehr „bevormundet“, sondern sie sollen, soweit erforderlich, unterstützt und begleitet, eben „betreut“ werden. Die rechtliche Betreuung ist als Teil des Familienrechts ausgestaltet. Neben elterlicher Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft bildet die Betreuung ein fünftes familienrechtliches Fürsorgeverhältnis. Die praktische Bedeutung des Betreuungsrecht ist enorm. Mehr als 1.200.000 Menschen erhalten von einem deutschen Gericht einen bestellten Betreuer. Entsprechend viele Menschen sind beruflich mit Betreuungen befasst.

Voraussetzungen der Betreuung

Die Kanzlei übernimmt in der Region Städteregion Aachen gesetzliche Betreuungen und begleitet Menschen bei der Bewältigung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten. Die Voraussetzung für die Bestellung eines rechtlichen Betreuer sind in § 1896 Abs. 1-2 BGB abschließend geregelt. Diese sind eine Behinderung oder eine psychische Krankheit, die hieraus resultierende Unfähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten, die Erforderlichkeit der Betreuung, das Fehlen anderer Möglichkeiten, den Betreuungsbedarf zu decken und das Fehlen eines der Betreuung entgegenstehenden Willens der betroffenen Person.

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Verfahren bei Gericht

Betreuungsverfahren finden vor den Betreuungsgerichten in der Amtsgerichte statt. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen Aufenthalt hat, hilfsweise auf das Gericht, in dessen Zweck das Fürsorgebedürfnis besteht. Das Verfahren kann auf zwei Arten ein werden eingeleitet werden: 1. durch einen Antrag des Betroffenen oder 2. durch Einleitung von Amts wegen. Das Betreuungsgericht muss den Betroffenen persönlich anhören. Das gilt nur dann nicht, wenn die Anhörung für den Betroffenen erhebliche gesundheitliche Nachteile hätte oder wenn seine Anhörung aufgrund seines Zustandes gar nicht möglich ist. Auf die Anhörung kann der Betroffene grundsätzlich nicht verzichten. Alternativ erlaubt das Gesetz auch die vorläufige Betreuerbestellung durch einstweilige Anordnung, wenn ein Eilbedürfnis besteht. Dem Betroffenen bestellt das Gericht in der Regel einen Verfahrenspfleger, wenn dies zur Wahrung seiner Rechte erforderlich ist.

Durch regelmäßige Fortbildungen und Lektüre der neuesten Rechtsprechung spezialisiert sich die Kanzlei bewusst auf das Familienrecht. Rechtsanwalt Doszna ist auch als Berufsbetreuer in Aachen tätig und führt gesetzliche Betreuungen in vertretbarem Umfang. Durch Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Menschen aus verschiedensten Lebensbereichen kann die Betreuung mit Einfühlungsvermögen und juristischer Kompetenz optimal begleitet werden. Unsere digitale Arbeitsweise und gute Erreichbarkeit ermöglicht eine gute Führung der Betreuung.

Anwalt Verkehrsrecht

Familienrecht Aachen, Betreuungsrecht Aachen

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