Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrecht – Ihre Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr reichen oft wenige Sekunden der Unachtsamkeit oder ein einzelner Fehler – und schon steht der Vorwurf einer Straftat im Raum. Anders als bei Ordnungswidrigkeiten wie einfachen Geschwindigkeitsverstößen oder Parkvergehen, geht es im Verkehrsstrafrecht um schwerwiegendere Vorwürfe mit teils drastischen Konsequenzen: Geld- oder Freiheitsstrafen, Fahrverbote und der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis sind keine Seltenheit.
Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht unterstütze ich Sie kompetent und konsequent, wenn gegen Sie wegen eines verkehrsrechtlichen Strafvorwurfs ermittelt wird – sei es nach einem Unfall, einer Verkehrskontrolle oder durch eine Anzeige.
Was gehört zum Verkehrsstrafrecht?
Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftatbestände, die im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr stehen. Im Mittelpunkt steht der Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum aller Verkehrsteilnehmer.
Häufige strafrechtlich relevante Verkehrsdelikte sind unter anderem:
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – bereits ab 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen kann eine Straftat vorliegen.Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Wer grob verkehrswidrig oder rücksichtslos fährt und dadurch andere oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, begeht eine Straftat.Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Die sogenannte „Unfallflucht“ – auch bei vermeintlich kleinen Sachschäden strafbar, wenn man sich vom Unfallort entfernt, ohne Angaben zur Person zu machen.Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, macht sich strafbar. Das gilt auch bei Fahrverboten oder Führerscheinentzug.Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung (§§ 229, 222 StGB)
Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu Personenschäden, kann auch eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung vorgeworfen werden – mit strafrechtlichen Folgen.
Ihre Verteidigung im Fokus: Was ich für Sie tue
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren beginnt oft mit einer Anzeige oder einer polizeilichen Vorladung – und führt nicht selten zu erheblichen rechtlichen und persönlichen Belastungen. In dieser Situation ist es entscheidend, nicht voreilig Aussagen zu machen und möglichst früh anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Als Verteidiger biete ich Ihnen:
Einsicht in die Ermittlungsakten
Erst durch die vollständige Akteneinsicht ist eine fundierte Einschätzung möglich – und die Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung.Individuelle Verteidigungsstrategie
Ich entwickle auf Basis der Aktenlage und Ihrer persönlichen Situation eine maßgeschneiderte Verteidigung mit dem Ziel, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden oder eine Strafmilderung zu erreichen.Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
Ich übernehme für Sie alle Kontakte mit den Ermittlungsbehörden, damit Sie keine unnötigen Risiken eingehen.Gerichtliche Vertretung im Strafprozess
Sollte es zur Anklage oder Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie engagiert und professionell vor Gericht.
Mehr als nur der Führerschein – was auf dem Spiel steht
Neben der eigentlichen Strafe stehen im Verkehrsstrafrecht oft weitreichende Folgen im Raum:
Entzug der Fahrerlaubnis, oft verbunden mit Sperrfrist und späterer medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU)
Einträge im Bundeszentralregister (BZR) – relevant z. B. für Beamte, Berufskraftfahrer oder bei zukünftigen Bewerbungen
Berufliche Einschränkungen, insbesondere bei Berufspendlern, Außendienstmitarbeitern oder Selbstständigen
Versicherungsrechtliche Konsequenzen, z. B. Rückstufung oder Regressforderungen
Eine frühzeitige und qualifizierte Strafverteidigung kann hier entscheidend sein, um unnötige Härten zu vermeiden.
Warum Sie sich an mich wenden sollten
Das Verkehrsstrafrecht erfordert neben fundierter strafrechtlicher Expertise auch ein tiefes Verständnis für technische und medizinische Fragestellungen – etwa bei Blutalkoholwerten, Gutachten zur Fahrtüchtigkeit oder Unfallrekonstruktionen. Als spezialisierter Strafverteidiger verfüge ich über das nötige Know-how, um solche Aspekte fundiert zu hinterfragen und zu Ihrem Vorteil zu nutzen.
Sie profitieren von:
Langjähriger Erfahrung im Verkehrsstrafrecht
Schneller, vertrauensvoller und diskreter Beratung
Individueller Betreuung ohne Fließbandabfertigung
Klarer Kommunikation und realistischen Einschätzungen
Jetzt handeln: Je früher, desto besser
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben – oder wenn Sie befürchten, ins Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten – zögern Sie nicht.
Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit ich Ihre Rechte von Beginn an schützen und eine effektive Verteidigung aufbauen kann. Ich stehe Ihnen zur Seite – kompetent, engagiert und auf Augenhöhe.