Pflichtverteidiger
Pflichtverteidiger in Aachen, Düren, Heinsberg oder Eschweiler gesucht?
Sie benötigen einen erfahrenen Strafverteidiger im Raum Aachen und Umgebung – etwa in Düren, Heinsberg oder Eschweiler – und möchten wissen, ob eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich ist? In bestimmten Situationen haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht Ihnen zur Seite stellt. In diesen Fällen übernimmt die Kanzlei engagiert und zuverlässig Ihre Verteidigung.
Die Kanzlei übernimmt auch Pflichtverteidigermandate
Die Übernahme von Mandaten als Pflichtverteidiger in Aachen, Düren, Heinsberg und Eschweiler ist ein fester Bestandteil der anwaltlichen Tätigkeit. Wenn Sie oder ein Angehöriger sich in Untersuchungshaft befinden, eine Anklage vor dem Landgericht droht oder Ihnen eine schwere Straftat zur Last gelegt wird, kann eine Beiordnung als Pflichtverteidiger erfolgen – oft schon im Ermittlungsverfahren.
Mandate als Pflichtverteidiger werden mit der gleichen Sorgfalt und Professionalität geführt wie Wahlverteidigungen – kompetent, individuell und in allen Verfahrensphasen.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger ist ein Strafverteidiger, der vom Gericht bestellt wird, wenn eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegt (§ 140 StPO). Dabei geht es nicht darum, ob jemand sich einen Anwalt leisten kann, sondern ob ein faires Verfahren ohne anwaltlichen Beistand überhaupt möglich wäre.
In welchen Fällen wird ein Pflichtverteidiger bestellt?
Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt z. B. vor bei:
einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht
dem Verdacht eines Verbrechens (Tat mit Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe)
einem drohenden Berufsverbot
Untersuchungshaft oder einer einstweiligen Unterbringung
längerem Freiheitsentzug (mind. drei Monate)
einer psychiatrischen Begutachtung mit Unterbringung
einem Sicherungsverfahren bei Schuldunfähigkeit
dem Ausschluss eines Wahlverteidigers
Auch wenn die Straferwartung hoch ist, die Rechtslage besonders komplex oder eine eigene Verteidigung nicht möglich erscheint, ist ein Pflichtverteidiger erforderlich (§ 140 Abs. 2 StPO).
Wie läuft die Beiordnung ab?
In der Regel erhalten Beschuldigte vom Gericht eine Aufforderung, einen Anwalt ihrer Wahl als Pflichtverteidiger zu benennen. Wird kein Wunsch geäußert, bestimmt das Gericht selbst. Die Kanzlei kann in solchen Fällen auch als Pflichtverteidiger benannt werden – gerade im Raum Aachen, Düren, Heinsberg oder Eschweiler.
Bei Untersuchungshaft muss die Beiordnung sofort erfolgen – hier ist kein Antrag nötig (§ 141 Abs. 3 StPO).
Wer trägt die Kosten?
Die Vergütung des Pflichtverteidigers erfolgt durch die Staatskasse. Erst im Falle einer späteren Verurteilung kann das Gericht die Kosten dem Angeklagten auferlegen. Bis dahin entstehen dem Mandanten keine Kosten – eine Pflichtverteidigung ist also finanziell risikofrei.
Strafverteidigung mit regionaler Erfahrung
Die Kanzlei ist regelmäßig in Aachen, Düren, Heinsberg und Eschweiler tätig und mit den Abläufen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in der Region bestens vertraut. So profitieren Sie von kurzen Wegen, schneller Reaktion und einer professionellen Vertretung – sowohl bei Wahlverteidigungen als auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung.
Sie benötigen kurzfristig anwaltliche Hilfe – zum Beispiel nach einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder Verhaftung?
Kontaktieren Sie die Kanzlei frühzeitig, damit rechtzeitig eine Beiordnung als Pflichtverteidiger erfolgen kann.
Pflichtverteidiger gesucht? Jetzt Beratung anfordern!
Im Strafverfahren kann in bestimmten Fällen ein Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt werden – etwa bei Untersuchungshaft, schweren Vorwürfen oder Anklage vor dem Landgericht. Die Kanzlei ist in der Region Aachen, Düren, Heinsberg und Eschweiler aktiv und übernimmt Pflichtverteidigungen mit Erfahrung, Sorgfalt und Engagement.
✅ Kompetente Strafverteidigung ab Ermittlungsverfahren
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