Kanzlei Doszna

Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht – Ihr gutes Recht verdient eine starke Verteidigung

Das Sexualstrafrecht zählt zu den sensibelsten und folgenreichsten Bereichen des Strafrechts. Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts – ob berechtigt oder unbegründet – kann für die Betroffenen erhebliche persönliche, berufliche und gesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist eine kompetente, diskrete und engagierte strafrechtliche Vertretung.

Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und Schaden von Ihnen abzuwenden.

Zu meinen Tätigkeitsfeldern im Sexualstrafrecht gehören unter anderem:

  • Vorwürfe wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177 StGB)

  • Sexueller Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen (§§ 176 ff. StGB)

  • Besitz, Erwerb oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)

  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

  • Falsche Verdächtigung und unzutreffende Anschuldigungen

Als Strafverteidiger mit Sitz in Aachen stehe ich Ihnen mit fundierten Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung in sexualstrafrechtlichen Verfahren zur Seite – bundesweit und in allen Instanzen. Ich analysiere die Ermittlungsakten sorgfältig, entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck, Diskretion und juristischem Feingefühl.

Gerade bei sogenannten minderschweren Sexualdelikten ist es mein vorrangiges Ziel, eine Verfahrenseinstellung ohne Hauptverhandlung zu erreichen – soweit die Umstände des Einzelfalls dies ermöglichen.

Pflichtverteidigung möglich

In geeigneten Fällen übernehme ich Mandate auch als Pflichtverteidiger. Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt werden oder bereits Anklage erhoben worden sein, prüfe ich gerne, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und wie eine Übernahme im Rahmen der Pflichtverteidigung möglich ist. Auch wenn Ihnen bereits ein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wechsel erfolgen.

Frühzeitige Beratung ist entscheidend

Warten Sie nicht, bis eine Anklage erfolgt oder die Medien berichten. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit mir auf. Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich wichtige Weichen für den weiteren Verlauf stellen. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Ermittlungsbehörden ohne anwaltliche Beratung – es geht um Ihre Zukunft.

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