Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht betrifft alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig von der Art der Fortbewegung im Straßenverkehr. Eingriffe in den Straßenverkehr können von innen heraus oder von außen erfolgen. Die relevanten Delikte sind im Strafgesetzbuch (StGB) im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.
Welchen Zweck verfolgt das Verkehrsstrafrecht?
Das Verkehrsstrafrecht will hauptsächlich die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleisten. Gefahren für Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer sollen ausgeschlossen werden. Wer schon einmal an einem Unfall beteiligt war, weiß wie schwerwiegend die Folgen sein können.
Welche Delikte fallen in das Verkehrsstrafrecht?
Viele Straftaten und Verstöße im Verkehrsstrafrecht werden, vor allem unter privaten Kraftfahrzeughaltern, als geringfügig betrachtet und tatsächlich meist lediglich mit einem Bußgeld geahndet. Dazu zählen Ordnungswidrigkeiten wie das Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung ebenso wie die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise durch Halten im Halteverbot, bzw. auf der Fahrbahn. In welchem Umfang eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit tatsächlich geahndet wird, ist oft auch eine Frage der Schwere der Verstöße. Trunkenheit am Steuer führt gegebenenfalls zu einem Bußgeld, während die fahrlässige Tötung einer Person im Straßenverkehr durch Trunkenheit am Steuer zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Folgende Straftatbestände trifft man als Strafverteidiger gehäuft an: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, Unterlassene Hilfeleistung nach Unfällen, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit und Drogenkonsum am Steuer, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Welche Folgen können Verstöße haben?
Da im Verkehrsstrafrecht immer auch eine Art Fahrzeug zum Einsatz kommt oder an der Situation beteiligt ist, droht bei jeder Straftat der Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot. Diese Sanktion ist für das Themengebiet spezifisch und soll eine Wiederholung der Tat verhindern. In vielen Fällen wird dadurch jedoch auch die Berufstätigkeit der Angeklagten beeinträchtigt. Wir vertreten Sie als Mandanten und beraten Sie zu Ihren Optionen, wenn beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird, um Ihre Verkehrstüchtigkeit zu prüfen. Einfache Verstöße gegen im Verkehrsstrafrecht werden bei positivem Verlauf der Verhandlung oft nur in das Fahreignungsregister eingetragen. Bei schweren Vergehen hingegen, insbesondere wenn eine Haftstrafe beschlossen wird, können Straftaten im Verkehrsstrafrecht zu einem Eintrag im Bundeszentralregister führen.
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit Bezug zum Straßenverkehr betreffen einen jeden Menschen früher oder später im Leben. Auch wenn man nicht selber beschuldigt wird. Als im Strafrecht und Verkehrsrecht tätige Kanzlei in Aachen kennen wir uns in beiden Rechtsgebieten aus und können bei Vergehen und Verbrechen aus dem Straßenverkehr unser Wissen zu Ihren Vorteil einsetzen. Bußgeldbescheide lassen sich angreifen, Vorwürfe des Alkohols im Straßenverkehr sind aufgrund fehlerhafter Messwerte oft unbegründet.
Verkehrsstrafrecht Familienanwalt Aachen