Kapitalstrafrecht
Strafverteidigung im Kapitalstrafrecht- Verteidigung bei Mord, Totschlag und anderen Tötungsdelikten
Ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags ist keine gewöhnliche Situation – es ist eine existenzielle Ausnahmesituation. Für die Betroffenen geht es um Freiheit, Reputation, Zukunft – in manchen Fällen sogar um lebenslange Haft. Die Anforderungen an eine effektive Strafverteidigung sind hier besonders hoch: Juristische Präzision, strategisches Denken und eine kompromisslose Haltung gegenüber voreiligen Vorverurteilungen sind unerlässlich.
Als erfahrene Strafverteidigungskanzlei mit dem Schwerpunkt Kapitalstrafrecht stehen wir entschlossen an Ihrer Seite – von der ersten Vernehmung bis zum rechtskräftigen Urteil.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Mord (§ 211 StGB)
Totschlag (§ 212 StGB)
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) – z. B. im Straßenverkehr oder durch Unterlassen
Versuchsstrafbarkeit und Beihilfe/Täterschaft bei Tötungsdelikten
Revision und Wiederaufnahmeverfahren
Verteidigung bedeutet nicht Rechtfertigung – sondern Schutz Ihrer Rechte
Nicht selten geraten Unschuldige in den Fokus der Ermittlungen – aufgrund von Indizien, unklaren Zeugenaussagen oder einem unvollständigen Bild der Geschehnisse. Wir analysieren lückenlos die Ermittlungsakte, prüfen die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen, decken Widersprüche auf und stellen eigene Beweisanträge.
Dabei arbeiten wir nicht nur mit juristischer Präzision, sondern – wenn nötig – auch mit Sachverständigen aus den Bereichen Forensik, Psychiatrie und Kriminaltechnik.
Unser Ziel ist die optimale Lösung für Sie – ob durch Freispruch, Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung.