
Unterhalt
Grundsätze des Unterhaltsrechts
Das Unterhaltsrecht aus dem Bereich des Familienrechts regelt die einzelnen Verpflichtungen unter Familienmitgliedern, sich gegenseitig Unterhalt zu gewähren. Dabei sind verschiedene Konstellationen denkbar. Bekannt ist, dass Eltern generell für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind, soweit sie dazu in der Lage sind. Abhängig von der Lebenssituation schulden die Eltern den Unterhalt entweder in Form von Geld oder in Natur. Vor allem minderjährige Kinder haben ein Anspruch auf Unterhalt. Aber auch volljährige Kinder können einen Anspruch auf Unterhalt haben, wenn sie sich im Studium oder der Ausbildung befinden. Auch Eheleute sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn sie sich in Vorbereitung auf eine Scheidung trennen. In der Zeit zwischen Trennung und Scheidung kann ein Ehegatte den sogenannten Trennungsunterhalt verlangen. Nach Scheidung der Ehe kann in der Regel der jeweils finanziell schwächere Ehegatte von dem anderen den sogenannten nachehelichen Unterhalt verlangen. Unter dem Begriff des Betreuungsunterhalts versteht man diejenige finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener oder getrennter Partner an den anderen zahlen muss, weil dieser sich allein die Betreuung des gemeinsamen Kindes kümmert und deswegen nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.
Erfahrung in Unterhaltsfragen
Das Unterhaltsrecht bildet einen Schwerpunkt der Rechtspraxis des Familienrechts. Die meisten obergerichtlichen Entscheidungen im Bereich des Familienrechts werden zu Unterhaltsfragen gefällt. Unterhalt bedeutet für die Beteiligten häufig eine wirtschaftliche Existenzfrage und ist deshalb vor allem bei Eheleuten die umstrittenste Scheidungsfolge. Die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht ist selbst für Spezialisten kaum überschaubar und in vielen Bereichen geprägt von Einzelfällen. Als vorwiegend im Bereich des Familienrechts tätige Kanzlei zählt es zu unseren Hauptaufgaben und unserem Selbstverständnis, ein Unterhaltsverfahren gründlich und mit Lektüre der wichtigsten Urteile unter Berücksichtigung der jeweiligen Einzelsituation zu führen. Nur so erhalten Sie eine individuelle Prozessbegleitung mit der benötigten Expertise und Kompetenz.
Trennungsunterhalt
Wer sich scheiden lassen will, der muss in aller Regel das sogenannte Trennungsjahr abwarten. Innerhalb dieser Zeit sind die Eheleute zwar getrennt, aber immer noch verheiratet. Daher gelten auch die ehelichen Unterhaltspflichten weiter. Der Unterhalt in dieser Zeit wird als Trennungsunterhalt bezeichnet. Der vermögendere Teil der Ehe hat diesen zu leisten. Nach § 1567 BGB kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs-und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Nach § 1567 BGB leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
kanzlei@doszna.de
Telefon
+49 241 95782497
+ 49 177 957 4892
Fax
+49 241 95782508
Büro
Neupforte 24
52062 Aachen
Nachehelicher Unterhalt
Auch nach Beendigung der Ehe durch Scheidung hat ein Partner unter Umständen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den anderen. Grund hierfür ist, dass in einer Ehe häufig Arbeitsteilung gelebt wird. Während der eine Ehegatte den Familienunterhalt verdient, kümmert sich der andere Partner um Haushalt und Kinder bzw. deren Erziehung. Geht die Beziehung nunmehr zu Bruch, sind die beruflichen Möglichkeiten des betreuenden Ehegatten daher eventuell eingeschränkt. Zum Ausgleich dieser beruflichen Nachteile dient der nacheheliche Unterhalt. Die Höhe dieses Anspruchs ergibt sich dem Einkommen beider Partner, den Lebensverhältnissen während der Ehe und auch danach, ob weitere Unterhaltsberechtigte – allen voran Kinder – vorhanden bzw. vorrangig sind.
Kindesunterhalt
Kinder, soweit sie bedürftig sind einen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Diese sind zur Leistung verpflichtet, soweit sie genug Einkommen haben. Die Höhe des Einkommens wird in regelmäßigen Abständen in den sogenannten „Düsseldorfer Tabellen“ festgelegt. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, verpflichtet sich dem Kind Unterhalt in Natur zu gewähren. Das bedeutet Nahrung, Unterkunft und Mittel zur persönlichen Entwicklung. Der betreuende unterhaltspflichtige Elternteil leistet den Unterhalt in Geld, sogenannter Barunterhalt. Volljährige Kinder erhalten regelmäßig nur dann Unterhalt, wenn sie sich im Studium oder in der Ausbildung befinden.
Kaum ein Rechtsgebiet ist so unübersichtlich wie das Unterhaltsrecht. Nicht alle Regelungen stehen im Gesetz, sondern hängen von der jeweiligen Rechtsprechung der erkennenden Gerichte ab. Als Spezialist für das Familienrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Doszna regelmäßig mit Urteilen und Fällen aus dem Bereich des Unterhaltsrechts. Sie profitieren von dieser Expertise. Gepaart mit einer Arbeitsweise, welche auf individuelle Betreuung ausgerichtet ist, werden Sie bestmöglich beraten.

Familienrecht Aachen, Scheidungsrecht Aachen, Scheidungsanwalt Aachen