Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Klassisches Tätigkeitsgebiet unserer Kanzlei sind dabei Kündigungsschutzklagen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, dann müssen Sie umgehend zum Anwalt gehen. Denn gegen Kündigung kann man nur sehr kurze Zeit gerichtlich vorgehen. Dabei ist gerade bei Verfahren vor Arbeitsgerichten die Möglichkeit einen Vergleich mit einer Abfindungssumme zu schließen sehr hoch. Wichtig ist bei Prozessen vor Arbeitsgerichten, dass jede Seite ihre Kosten selber trägt. Da Verfahren im Kündigungsschutz sehr oft mit einer Abfindung enden, werden ihre eigenen Kosten oft kompensiert. Durch unsere sehr guten Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechtes prüfen wir und gestalten wir Arbeits- und Aufhebungsverträge. Gerne beurteilen wir auch die Wirksamkeit eines Arbeitszeugnisses und setzen ihren Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses notfalls auch gerichtlich durch.
Unsere Leistungen im Überblick
So helfen wir Ihnen

Beratung
Senden Sie uns die einschlägigen Unterlagen zu oder vereinbaren Sie direkt einen Termin. Wir analysieren die Rechtslage und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Chancen und Risiken.

Strategieentwicklung
Je nach Problem und Rechtslage suchen wir nach der besten Lösung für ihr Anliegen. Mit Erfahrung und Kompetenz entwickeln wir einen Plan für die Umsetzung Ihres Rechts!

Handlung
Wir nehmen Kontakt mit Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auf oder ziehen vor Sie Gericht. Egal, in welcher Lage der Mandatsbearbeitung, mit Professionalität und Kompetenz kämpfen wir für die Durchsetzung Ihrer Rechtsposition.
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